Gesetzliche Grundlagen der steuerlichen Förderung:
Die Privatrente soll die Lücken
bei der gesetzlichen Rente ausgleichen. Deshalb wird die
Eigenvorsorge massiv staatlich gefördert. Um die vollen steuerlichen
Förderungen zu erhalten,
insbesondere die Grund- und Kinderzulagen, sind bestimmte Mindest-Eigenbeiträge
zu zahlen.
Der Gesetzgeber hat hierzu einen Mindest-Gesamtaufwand aus Eigenbeitrag und
Zulagen festgelegt.
Mindestaufwand für die volle staatliche Förderung: |
ab 2002 | 1 Prozent | 525 Euro | |
ab 2004 | 2 Prozent | des GRV-pflichtigen Einkommens | 1.050 Euro |
ab 2006 | 3 Prozent | des Vorjahres, höchstens | 1.575 Euro |
ab 2008 | 4 Prozent | 2.100 Euro |
Höhe der Grund- und Kinderzulagen pro Kind:
Grundzulage | Kinderzulage | |
ab 2002 | 38 Euro | 46 Euro |
ab 2004 | 76 Euro | 92 Euro |
ab 2006 | 114 Euro | 138 Euro |
ab 2008 | 152 Euro | 185 Euro |
Der Gesamtaufwand ist als
Sonderausgaben abzugsfähig.
Die möglichen Zulagen werden am Ende wieder gegengerechnet.
Wichtig:
Sobald bei Verheirateten nur eine Person zum förderberechtigten Personenkreis
gehört,
kann auch die andere Person einen geförderten Altersvorsorgevertrag
abschließen.
Beide Ehepartner erhalten jeweils auf ihre Verträge die Grundzulage und die
Ehefrau
gegebenenfalls noch die Kinderzulage. Die Gesamtbeiträge beider Ehepartner sind
als
Sonderausgaben abzugsfähig.
Die staatliche Förderung
beträgt oft über 40 %, teilweise sogar über 50 % des Eigenbeitrages.
Die Gesamtbeiträge beider Elternpartner sind als Sonderausgaben abzugsfähig.